Der Heizkörper im Wohnzimmer wird glühend heiß, das Kinderzimmer am Ende der Leitung bleibt lau. Also dreht man die Pumpe höher und die Vorlauftemperatur hinauf — und heizt fortan das ganze Haus über Bedarf, damit ein Raum warm wird. Das ist der Normalzustand in sehr vielen Heizungsanlagen.
Der hydraulische Abgleich beendet ihn. Jeder Heizkörper erhält genau die Wassermenge, die er für seine Raumheizlast braucht. Nicht mehr, nicht weniger. Das Ergebnis: gleichmäßige Wärme, niedrigere Vorlauftemperatur, ruhigerer Betrieb — und ein geringerer Verbrauch.

Verfahren A arbeitet mit überschlägigen Annahmen. Die Heizlast wird geschätzt, meist über pauschale Flächenkennwerte. Das geht schnell und ist günstig, liefert aber nur eine grobe Näherung.
Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach Norm. Für jeden Raum wird ermittelt, wie viel Wärme er tatsächlich benötigt; daraus ergeben sich Volumenströme, Ventilvoreinstellungen, Pumpenkennlinie und die minimal mögliche Vorlauftemperatur.
Wir arbeiten grundsätzlich nach Verfahren B. Zwei Gründe:
1. Nur Verfahren B senkt die Vorlauftemperatur wirklich. Und die Vorlauftemperatur ist die Stellschraube, an der Effizienz hängt — bei einer Wärmepumpe entscheidet sie über die Stromrechnung.
2. Für die Förderung ist es der sichere Weg. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind die Anforderungen an den Abgleich definiert; das BAFA hat dazu Kriterien veröffentlicht. Ein nach Verfahren A durchgeführter Abgleich reicht nicht in jedem Fall aus. Wer hier spart, riskiert im Verwendungsnachweis Probleme.
Der Aufwandsunterschied ist real, der Preisunterschied auch. Wir sagen Ihnen offen: Verfahren B kostet mehr. Es ist trotzdem in nahezu allen Fällen die bessere Entscheidung, insbesondere vor oder nach einem Wärmepumpen-Einbau.
Der Abgleich ist nicht nur eine gute Idee, sondern in mehreren Konstellationen vorgeschrieben oder faktisch erzwungen:
Als Fördervoraussetzung. Wer eine Heizungsförderung oder eine geförderte Heizungsoptimierung in Anspruch nimmt, muss den hydraulischen Abgleich durchführen und nachweisen. Das ist der praktisch häufigste Fall — und er gilt unabhängig von der Gebäudegröße.
Gesetzlich bei Mehrfamilienhäusern. Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten bestehen seit 2024 Pflichten zur Heizungsprüfung und -optimierung sowie zum hydraulischen Abgleich bei neu eingebauten Heizungsanlagen. Für Bestandsanlagen sind gestaffelte Fristen vorgesehen — Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, sind bis Ende September 2027 zu prüfen; jüngere Anlagen jeweils nach Ablauf ihrer Betriebsjahresfrist. Wird bei der Prüfung Optimierungsbedarf festgestellt, ist er innerhalb eines Jahres umzusetzen.
Ob die Abgleichpflicht auch unterhalb von sechs Wohneinheiten greift, wird in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt. Wir sagen Ihnen das lieber offen, als eine Scheinsicherheit zu behaupten. Für Ihr konkretes Gebäude klären wir die Lage — und in aller Regel ist die Frage ohnehin akademisch, weil die Förderung den Abgleich verlangt.
Hinweis: Diese Pflichten stammen aus dem Gebäudeenergiegesetz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das GEG ablöst. Wir prüfen die Übernahme und mögliche Änderungen dieser Regelungen laufend. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Diese Arbeitsteilung ist Absicht: Wir planen und dokumentieren unabhängig, der Fachbetrieb führt aus. So bleibt die Berechnung frei von Ausführungsinteressen.
Wir erfassen alle Heizflächen mit Typ, Baugröße und Anschlussart, dazu Rohrnetz, Pumpe, Regelung und Thermostatventile. Bei älteren Anlagen ist die Frage, ob die vorhandenen Ventile überhaupt voreinstellbar sind, entscheidend für die Kosten.
Für jeden Raum wird die tatsächliche Heizlast ermittelt — die gleiche Rechnung, die auch einer Wärmepumpen-Auslegung zugrunde liegt. Wenn beides ansteht, entsteht sie nur einmal.
Wir prüfen, welche Vorlauftemperatur nötig ist, damit jeder Raum seine Solltemperatur erreicht — und wo eine größere Heizfläche mehr bringt als eine höhere Temperatur.
Volumenströme je Heizkörper, Ventilvoreinstellungen, Pumpenförderhöhe, Heizkurve.
Sie erhalten die vollständigen Unterlagen einschließlich der für die Förderung erforderlichen Bestätigung. Die Einstellung an der Anlage selbst führt Ihr Heizungsfachbetrieb aus — wir liefern die Werte, nach denen er einstellt.
Realistisch erwartbar:
Nicht seriös versprechbar: eine feste Einsparquote. In der Fachdiskussion werden je nach Ausgangszustand Werte von wenigen Prozent bis in den zweistelligen Bereich genannt. Bei einer Anlage, die bereits gut eingestellt ist, kann der Effekt gering ausfallen. Der große Hebel liegt dort, wo die Vorlauftemperatur bisher deutlich zu hoch gefahren wurde — und vor allem im Zusammenspiel mit einer Wärmepumpe, wo jede Absenkung direkt auf die Jahresarbeitszahl wirkt.
Wenn Ihre Anlage schon sauber eingestellt ist, sagen wir Ihnen das, statt Ihnen eine Maßnahme zu verkaufen.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Heizflächen, der Zugänglichkeit und dem Zustand der Ventile ab. Der größte Einzelposten ist häufig nicht die Berechnung, sondern der Austausch nicht voreinstellbarer Thermostatventile.
Der hydraulische Abgleich ist als Maßnahme der Heizungsoptimierung über die BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig. Er ist außerdem verpflichtender Bestandteil geförderter Heizungsvorhaben. Bei der Heizungsoptimierung ist — anders als bei den übrigen BEG-Einzelmaßnahmen — die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend vorgeschrieben; sinnvoll ist sie trotzdem, weil die Dokumentation den Nachweis trägt.
Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich und sagen Ihnen, welcher Förderweg in Ihrem Fall der passende ist.
Stand: 29.07.2026. Fördersätze und Nachweisanforderungen ändern sich — zuletzt zum 21.07.2026.
In der Regel nicht. Manchmal zeigt die Berechnung, dass ein oder zwei Räume eine größere Heizfläche brauchen, um mit niedriger Vorlauftemperatur auszukommen. Das ist eine gezielte, überschaubare Maßnahme — kein Komplettaustausch.
Ja. Dort erfolgt der Abgleich über die Heizkreisverteiler. Bei Fußbodenheizungen ist der Effekt auf die Vorlauftemperatur oft besonders deutlich.
Die Aufnahme dauert je nach Gebäudegröße wenige Stunden, die Berechnung anschließend einige Tage. Die Einstellung durch den Fachbetrieb ist meist an einem Tag erledigt.
Dann würden wir die raumweise Heizlastberechnung jetzt machen — sie ist ohnehin die Grundlage für die Auslegung der neuen Anlage. Den Abgleich selbst führen Sie danach mit der neuen Heizung durch.
Nein. Wir planen, berechnen und dokumentieren; die Ausführung übernimmt Ihr Heizungsfachbetrieb. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihm ab.
Fragen Sie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B an — mit raumweiser Berechnung als Grundlage.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.