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Fördermittelberatung Sanierung

Fördermittelberatung für KfW und BAFA — Zuschüsse richtig ausschöpfen

Bei der Gebäudeförderung geht selten Geld verloren, weil ein Programm fehlt. Es geht verloren, weil ein Antrag zu spät gestellt wurde, weil das falsche Programm gewählt wurde oder weil ein Nachweis am Ende nicht zum Bewilligungsbescheid passt.

Wir übernehmen diesen Teil: Programmauswahl, Bestätigung zum Antrag, Abstimmung mit dem ausführenden Betrieb, Verwendungsnachweis. Sie kümmern sich um Ihr Bauvorhaben, wir um die Förderlogik.

Unabhängigdena-gelistetBAFA-/KfW-zugelassenWohn- & Nichtwohngebäude
Fördermittel für die energetische Sanierung — KfW und BAFA

Die wichtigste Regel zuerst

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt und bewilligt sein. Nicht vor Baubeginn — vor der verbindlichen Beauftragung. Ein unterschriebener Auftrag, eine Anzahlung, eine feste Bestellung: Damit hat das Vorhaben begonnen, und der Förderanspruch ist weg. Rückwirkend geht nichts.

Das ist der mit Abstand häufigste Fehler, und er kostet regelmäßig fünfstellige Beträge. Wenn Sie sich nur eine einzige Sache von dieser Seite merken, dann diese: Erst der Bescheid, dann der Auftrag.

Zulässig sind in der Regel Planungs- und Beratungsleistungen sowie Verträge mit aufschiebender Bedingung. Was in Ihrem Fall geht, klären wir vorab.

Wer fördert was

Die Zuständigkeiten werden ständig verwechselt, was regelmäßig zu abgelehnten Anträgen führt:

BAFA — BEG Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Anlagentechnik):

Dämmung von Außenwand, Dach, Geschoss- und Kellerdecke; Fenster und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungsanlagen; Heizungsoptimierung.

KfW — Heizungsförderung:

Der Austausch der Heizung, mit Grundförderung und mehreren möglichen Zusatzboni.

KfW — Komplettsanierung zum Effizienzhaus:

Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das gesamte Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe gebracht wird.

BAFA — Energieberatung (EBW / EBN):

Die Beratung selbst, inklusive iSFP.

Fachplanung und Baubegleitung:

Ein separates Förderprogramm für die fachliche Begleitung der Umsetzung.

Dazu kommen häufig übersehene Ebenen: eine steuerliche Alternative zum Zuschuss (nicht mit diesem kombinierbar), Programme der NRW.BANK, kommunale Zuschüsse und Programme einzelner Netzbetreiber.

Welche Programme, Fördersätze und Höchstbeträge für Ihr konkretes Vorhaben aktuell gelten, rechnen wir im Erstgespräch für Sie durch — die Konditionen ändern sich zu häufig, um sie hier verbindlich zu nennen. Zur steuerlichen Alternative gilt: Wir weisen auf die Möglichkeit hin und liefern bei Bedarf die erforderliche Fachunternehmerbescheinigung. Die steuerliche Bewertung selbst gehört zu Ihrem Steuerberater — wir dürfen und wollen sie nicht ersetzen.

Förderfähige Kosten, Tilgungszuschuss, Eigenanteil — gerechnet, nicht geschätzt.
Förderfähige Kosten, Tilgungszuschuss, Eigenanteil — gerechnet, nicht geschätzt.

Die Förderlandschaft ändert sich laufend

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird regelmäßig angepasst — zuletzt mit Änderungen bei Einkommensbonus, Förderobergrenzen und dem iSFP-Bonus. Parallel ist zum 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, das das GEG ablöst und die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen aufhebt.

Genau deshalb nennen wir auf dieser Seite bewusst keine festen Fördersätze und Höchstbeträge: Sie wären zum Zeitpunkt Ihres Antrags möglicherweise schon überholt. Verbindlich sind ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Richtlinien von BAFA und KfW — und genau diese prüfen wir für Sie, wenn es konkret wird.

Was wir konkret für Sie tun

1

Förderfähigkeit prüfen

Passt Ihr Vorhaben in ein Programm? Welche technischen Mindestanforderungen — U-Werte, Effizienzkennwerte — müssen erfüllt sein? Häufig entscheidet ein Detail in der Ausschreibung über die Förderfähigkeit.

2

Programmauswahl und Kombination

Zuschuss oder Kredit? Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus? Kumulierung ist teilweise möglich, teilweise ausgeschlossen. Für dieselbe Maßnahme am selben Bauteil gilt in der Regel: nur ein Programm.

3

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Bei vielen BEG-Vorhaben ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Wir erstellen die erforderliche Bestätigung.

4

Begleitung der Antragstellung

Den Antrag stellen Sie als Antragsteller selbst im jeweiligen Portal — wir bereiten ihn vor und gehen ihn mit Ihnen durch.

5

Abstimmung mit den ausführenden Betrieben

Damit die Angebote das enthalten, was gefördert wird — und die Rechnungen später zum Bescheid passen.

6

Verwendungsnachweis (BnD)

Nach Abschluss: Bestätigung nach Durchführung, Rechnungsprüfung, Dokumentation. Hier scheitern Vorhaben, die jahrelang gut liefen, an einer fehlenden Anlage.

Typische Gründe, an denen Anträge scheitern

Aus unserer Praxis wiederholen sich einige Fehler immer wieder — und lassen sich alle vermeiden, wenn man sie kennt:

Beauftragung vor Bewilligung. Der mit Abstand häufigste Fehler, meist aus Ungeduld oder weil der Handwerksbetrieb einen Starttermin braucht. Ein verbindlicher Auftrag vor dem Bescheid beendet den Förderanspruch unwiderruflich.

Falsches Programm gewählt. Etwa ein Antrag beim BAFA für eine Maßnahme, die inzwischen ausschließlich über die KfW läuft — oder umgekehrt. Die Zuständigkeiten haben sich in den letzten Jahren mehrfach verschoben.

Fehlende oder verspätete Fachplaner-Einbindung. Wird der Energieeffizienz-Experte erst eingebunden, wenn die Baustelle schon läuft, lassen sich viele Nachweise nicht mehr sauber führen.

Angebot und Ausschreibung passen nicht zur Förderrichtlinie. Wenn das Leistungsverzeichnis nicht die geforderten Kennwerte enthält, ist die Maßnahme formal nicht förderfähig — unabhängig davon, wie gut sie handwerklich ausgeführt wird.

Unvollständiger Verwendungsnachweis. Eine einzelne fehlende Rechnung oder ein nicht dokumentierter Bauzustand kann die Auszahlung verzögern oder ganz gefährden.

Jeder dieser Punkte lässt sich mit etwas Vorlauf vermeiden. Genau deshalb lohnt sich die Begleitung schon vor der ersten Ausschreibung, nicht erst beim Antrag.

Was wir nicht tun

Wir werben nicht mit „bis zu 70 % Förderung“ auf jeder Seite. Dieser Spitzenwert setzt eine Konstellation voraus, die auf die wenigsten Haushalte zutrifft — Selbstnutzung, niedriges Haushaltseinkommen, früher Heizungstausch. Ihn als Regelfall darzustellen, erzeugt Erwartungen, die spätestens beim Bescheid enttäuscht werden.

Wir rechnen Ihnen stattdessen Ihre Konstellation aus. Manchmal ist das Ergebnis erfreulich, manchmal ernüchternd. In beiden Fällen können Sie damit planen.

Ebenso wenig übernehmen wir Rechts- oder Steuerberatung. Wir liefern die technischen Nachweise und die förderrechtliche Einordnung — für die Auslegung von Verträgen oder Steuerfragen gehören Anwalt und Steuerberater eingebunden.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag nicht selbst stellen?

Bei einigen Programmen ja. Bei den meisten BEG-Vorhaben ist jedoch die Bestätigung eines in der dena-Expertenliste eingetragenen Experten Voraussetzung — ohne sie kommt der Antrag nicht durch.

Ich habe schon beauftragt. Geht noch etwas?

Meist nicht über die Zuschussprogramme. Es gibt eine steuerliche Alternative mit anderen Voraussetzungen — prüfenswert, aber ein Fall für Ihren Steuerberater. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an, dann ordnen wir Ihre Situation ein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Programm und Saison mehrere Wochen. Planen Sie die Wartezeit ein, statt sie zu verkürzen, indem Sie vorzeitig beauftragen.

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?

Für unterschiedliche Maßnahmen ja — etwa Wärmepumpe über die KfW und Dachdämmung über das BAFA. Für dieselbe Maßnahme am selben Bauteil gilt das Kumulierungsverbot.

Was kostet die Fördermittelbegleitung?

Das hängt vom Umfang ab. Ein erheblicher Teil ist über die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung selbst bezuschussbar. Wir nennen Ihnen den Preis vorab.

Gilt das auch für Gewerbeobjekte?

Ja. Für Nichtwohngebäude gelten teils eigene Programme und Antragswege. Energieberatung für Nichtwohngebäude →

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wir prüfen den Ablehnungsgrund und klären, ob eine Korrektur, ein erneuter Antrag oder ein anderes Programm infrage kommt. In vielen Fällen lässt sich eine Ablehnung mit den richtigen Unterlagen vermeiden, bevor sie überhaupt entsteht — deshalb prüfen wir Ihre Ausschreibung vorab lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.

Bevor Sie beauftragen: Förderchancen prüfen lassen.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben und den geplanten Zeitpunkt. Wir sagen Ihnen, welche Programme infrage kommen und in welcher Reihenfolge die Schritte laufen müssen.

Vielen Dank — Ihre Anfrage ist unterwegs.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und versuchen Sie es erneut — oder schreiben Sie direkt an post@ibk.nrw.

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