Die wenigsten Eigentümer sanieren ein Haus in einem Zug. Meistens geht es Schritt für Schritt: erst das Dach, ein paar Jahre später die Fenster, irgendwann die Heizung. Genau dabei entstehen die teuersten Fehler — weil Maßnahmen nicht zusammenpassen, sich gegenseitig blockieren oder in der falschen Reihenfolge kommen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Werkzeug dagegen. Er zeigt Ihnen einen Weg über mehrere Jahre, in dem jeder Schritt auf den vorherigen aufbaut. Er ist ein bundesweit einheitliches, staatlich gefördertes Format — kein selbstgestricktes Beraterpapier. Und er verschafft Ihnen einen zusätzlichen Förderbonus, wenn Sie die empfohlenen Maßnahmen später umsetzen.

Der iSFP wird in einer vorgegebenen Druckapplikation erstellt und folgt einem festen Aufbau. Sie erhalten zwei Dokumente:
„Mein Sanierungsfahrplan“ — die Übersicht für Sie. Der Ist-Zustand des Gebäudes, farblich dargestellt in einer verständlichen Effizienzskala, und der Zielzustand nach Umsetzung aller Schritte.
„Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ — der praktische Teil. Für jeden Sanierungsschritt: was gemacht wird, welche technischen Kennwerte einzuhalten sind, welche Kosten grob zu erwarten sind, welche Energieeinsparung realistisch ist und worauf bei der Ausführung zu achten ist.
Diese Umsetzungshilfe ist das eigentlich wertvolle Dokument. Sie können damit Angebote von Handwerksbetrieben vergleichen, weil dort steht, welcher U-Wert oder welche Dämmstärke gefordert ist. Ohne diese Vorgabe vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Ein iSFP kann dabei zwei Wege zeigen: die schrittweise Sanierung über Jahre oder die Sanierung in einem Zug. Welcher Weg für Sie passt, hängt von Budget, Lebensplanung und Zustand des Gebäudes ab — nicht von einer Formel.
Der bekannteste Vorteil des iSFP ist der Förderbonus: Wird eine im geförderten iSFP empfohlene Maßnahme später umgesetzt, erhöht sich der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik spürbar. Zusätzlich steigt die Grenze der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit deutlich an — bei einer umfangreichen Sanierung ist dieser Effekt oft größer als der Bonus selbst.
Wie hoch der Bonus aktuell ausfällt, ab welchem Investitionsvolumen er greift und ob er sich bei Ihrem konkreten Vorhaben überhaupt lohnt, rechnen wir im Erstgespräch für Sie durch — die Bedingungen wurden zuletzt angepasst, und wir sagen Ihnen offen, wenn eine kleinere Einzelmaßnahme vom Bonus nicht mehr profitiert.
Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch. Die Heizungsförderung läuft über die KfW und hat ein eigenes Bonussystem. Wer nur die Heizung tauschen möchte, braucht dafür keinen iSFP.

Die Erstellung eines iSFP wird über die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) bezuschusst — mit einem festen Prozentsatz des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt je nach Gebäudegröße. Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss erhalten, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird — was wir bei WEG-Projekten ausdrücklich empfehlen, weil dort die Beschlüsse fallen.
Den konkreten Förderbetrag und Ihren verbleibenden Eigenanteil nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Er hängt von Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten und Datenlage ab.
Zwei Förderprogramme, die häufig verwechselt werden: Die EBW fördert die *Beratung*. Fachplanung und Baubegleitung sind ein *separates* Programm mit eigenem Zuschuss. Und die Zuschüsse für die Baumaßnahmen selbst sind wieder ein drittes Thema. Wenn Ihnen jemand „bis zu 70 % Förderung“ für einen Sanierungsfahrplan verspricht, werden hier Töpfe vermischt.
Voraussetzung für alles: Der iSFP muss von einer Person erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist. Fehlt der Eintrag, gibt es weder Beratungsförderung noch iSFP-Bonus. Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt — der Listeneintrag ist das, was zählt.
Ein iSFP ist ein Fahrplan, kein Vertrag. Wenn sich nach zwei oder drei Jahren herausstellt, dass ein Anbau geplant ist, eine Erbschaft die Finanzierung verändert oder eine Maßnahme technisch anders sinnvoller wird als ursprünglich vorgesehen — dann passen wir den Plan an, statt stur an der ursprünglichen Reihenfolge festzuhalten.
Wichtig ist nur, dass Anpassungen bewusst getroffen werden und nicht aus dem Bauch heraus. Eine Dämmmaßnahme vorzuziehen, weil gerade ein günstiges Angebot vorliegt, kann sinnvoll sein — oder eine andere, wichtigere Maßnahme verdrängen, die eigentlich zuerst kommen sollte. Im Zweifel sprechen Sie das mit uns durch, bevor Sie unterschreiben.
Wir klären, ob ein iSFP bei Ihnen der richtige Weg ist. Manchmal ist er es nicht — etwa wenn nur eine einzelne, klar umrissene Maßnahme ansteht.
Wir erfassen das Gebäude vollständig: Bauteilaufbauten, Fenster, Dach, Keller, Heizungsanlage, Warmwasser, Lüftung, sichtbare Schäden und Wärmebrücken. Bei Bedarf mit Thermografie.
Ihr Gebäude wird rechnerisch abgebildet. Auf dieser Grundlage lassen sich Sanierungsvarianten durchspielen und miteinander vergleichen.
Wir entwickeln die Reihenfolge — bauphysikalisch sinnvoll, technisch aufeinander abgestimmt und an Ihrem Budget orientiert.
Bevor der Fahrplan final wird, gehen wir ihn gemeinsam durch. Ihre Lebensplanung gehört in die Reihenfolge hinein: Wer in fünf Jahren das Dachgeschoss ausbauen will, sollte die Dachdämmung nicht in Jahr zwei erledigen.
Sie erhalten die beiden iSFP-Dokumente sowie die Unterlagen für die Förderantragstellung.
Der Fahrplan ist kein Abschluss, sondern eine Grundlage. Wenn ein Schritt ansteht, begleiten wir auf Wunsch Ausschreibung, Antragstellung und Umsetzung.
Sinnvoll, wenn Sie:
Eher nicht sinnvoll, wenn Sie:
Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch, auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren. Ein iSFP, der niemandem nützt, schadet unserem Ruf mehr, als er einbringt.
Der Fahrplan ist auf einen Umsetzungszeitraum von bis zu 15 Jahren angelegt. Maßnahmen, für die der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden soll, müssen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein.
Nein. Es gibt keine Umsetzungspflicht. Sie entscheiden bei jedem Schritt neu — und für jede tatsächlich umgesetzte, im iSFP empfohlene Maßnahme kann der Bonus greifen.
Grundsätzlich ja, aber bitte nicht ohne Rücksprache. Die Reihenfolge ist bauphysikalisch begründet. Wer sie umstellt, sollte die Folgen kennen.
Üblicherweise drei bis sechs Wochen von der Aufnahme bis zur Übergabe, abhängig von Gebäudegröße und Auslastung.
Ja. Bei WEG empfehlen wir die geförderte Erläuterung in der Eigentümerversammlung — dort werden die Beschlüsse gefasst, die über die Umsetzung entscheiden.
Der iSFP ist ein Instrument für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gibt es ein eigenes Beratungsformat mit eigener Förderung. Energieberatung für Nichtwohngebäude →
Bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben klar ja — Bonus und verdoppelte Förderobergrenze wirken dort am stärksten. Bei kleinen Einzelmaßnahmen rechnen wir es vorher mit Ihnen durch.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir das — mit einer klaren Empfehlung und einem verbindlichen Preis inklusive Förderung.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.