Beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes ist der Energieausweis Pflicht. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Abschluss übergeben werden — und schon in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte stehen.
Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, prüfen vorab, welche Variante bei Ihnen zulässig ist, und erklären Ihnen die Kennwerte so, dass Sie sie im Verkaufsgespräch selbst erläutern können. Denn ein Ausweis, den Sie nicht verstehen, hilft Ihnen beim Verhandeln wenig.

Ein Energieausweis ist erforderlich bei:
Nicht erforderlich ist er in der Regel bei kleinen Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche, bei bestimmten Baudenkmälern und wenn Sie Ihr Gebäude schlicht selbst weiter bewohnen, ohne es zu verkaufen oder zu vermieten.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Ein abgelaufener Ausweis genügt der Pflicht nicht — auch dann nicht, wenn sich am Gebäude nichts geändert hat.
Erscheint Ihre Immobilie in einer kommerziellen Anzeige — Portal, Zeitung, Aushang —, müssen dort bereits Angaben aus dem Energieausweis stehen: Art des Ausweises, der Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Das setzt voraus, dass der Ausweis vor der Schaltung der Anzeige vorliegt. Genau hier entsteht der häufigste Fehler: Die Anzeige ist online, der Ausweis wird „gerade erstellt“. Verstöße gegen die Vorlage-, Übergabe- und Anzeigenpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Auch kaufvertraglich ist ein fehlender oder fehlerhafter Ausweis ein Risiko, über das sich Verkäufer selten Gedanken machen.
Unser praktischer Rat: Planen Sie den Ausweis mit ein, sobald der Verkaufs- oder Vermietungsentschluss steht — nicht erst, wenn der erste Besichtigungstermin läuft.

Für Wohngebäude gibt es zwei Varianten. Sie sind nicht gleichwertig, und Sie haben nicht immer die Wahl.
Er beruht auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, bereinigt um Klimafaktoren und Leerstand. Er ist günstiger und schneller — beschreibt aber vor allem das Heizverhalten der bisherigen Bewohner, nicht die Qualität des Gebäudes. Ein sparsamer Rentnerhaushalt im ungedämmten Altbau erzeugt einen erstaunlich guten Kennwert. Für Käufer ist das eine trügerische Information.
Er beruht auf einer technischen Berechnung des Gebäudes: Bauteilaufbauten, U-Werte, Wärmebrücken, Anlagentechnik. Er ist aufwendiger, dafür nutzerunabhängig und vergleichbar — und er liefert nebenbei die Datengrundlage für eine spätere Sanierungsplanung.
Ob bei Ihrem Gebäude der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist oder Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen dürfen, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und dem energetischen Zustand ab. Das ist regelmäßig eine Detailfrage — insbesondere bei Häusern, die in den 1980er- oder 1990er-Jahren teilsaniert wurden. Wir prüfen das im Erstgespräch für Ihr konkretes Gebäude, damit Sie nicht einen Ausweis bezahlen, der die Pflicht am Ende nicht erfüllt.
Unsere ehrliche Empfehlung: Wenn Sie ohnehin über eine Sanierung nachdenken, nehmen Sie den Bedarfsausweis, auch wenn der Verbrauchsausweis zulässig wäre. Die Berechnung, die dahintersteckt, können Sie weiterverwenden. Der Verbrauchsausweis ist eine Sackgasse.
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Für Energieausweise bringt es mehrere Änderungen mit, die gestaffelt greifen — ein Teil sofort, wesentliche Punkte zur Ausweissystematik erst rund sechs Monate nach der Verkündung.
Absehbar sind unter anderem:
Was bedeutet das praktisch? Ein heute korrekt ausgestellter Ausweis bleibt gültig — Sie müssen nicht sofort einen neuen erstellen lassen. Wenn Sie aber ohnehin vor der Entscheidung stehen und kein Zeitdruck besteht, klären wir mit Ihnen, welcher Zeitpunkt der sinnvollere ist. Bei Nichtwohngebäuden ist diese Frage besonders relevant.
Stand: 29.07.2026. Die Übergangsregelungen werden derzeit von Behörden und Fachverbänden konkretisiert — wir prüfen den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung.
Gebäudeart, Baujahr, Wohneinheiten, Anlass. Daraus ergibt sich, welche Ausweisart zulässig ist und welche Unterlagen wir benötigen.
Für den Bedarfsausweis ist eine Begehung in aller Regel unverzichtbar — jedenfalls dann, wenn das Ergebnis belastbar sein soll.
Wir erstellen den Ausweis mit registrierter Registriernummer und übergeben ihn digital sowie auf Wunsch in Papierform.
Wir gehen die Kennwerte mit Ihnen durch — inklusive der Modernisierungsempfehlungen, die zum Ausweis gehören.
Der Preis richtet sich nach Ausweisart, Gebäudegröße und Datenlage. Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus mit vollständigen Unterlagen liegt deutlich unter einem Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus ohne Baupläne. Wir nennen Ihnen den Preis vorab und verbindlich.
Zu den 30-Euro-Angeboten im Internet: Es gibt sie, und sie sind meist formal legal. Der Ausweis wird aus einem Online-Formular erzeugt, ohne dass jemand das Gebäude gesehen hat. Die Risiken tragen Sie: Angaben, die Sie selbst eingetragen haben, sind Ihre Angaben. Stellt sich später heraus, dass die Dämmstärke geschätzt oder die Wohnfläche falsch war, steht der Käufer nicht beim Portal, sondern bei Ihnen. Bei einem Verbrauchsausweis für eine unkomplizierte Mietwohnung mag das vertretbar sein. Bei einem Verkauf, bei dem der Ausweis Teil der Vertragsanbahnung ist, würden wir davon abraten.
Hinzu kommt: Der Ausweis muss von einer nach dem Gesetz ausstellungsberechtigten Person erstellt werden. Diese Berechtigung ist an Ausbildung und Qualifikation geknüpft — nicht jeder, der Ausweise verkauft, besitzt sie für jede Gebäudekategorie.
Ein Verbrauchsausweis ist bei vollständigen Unterlagen meist innerhalb weniger Werktage fertig. Ein Bedarfsausweis benötigt je nach Aufnahmeaufwand ein bis drei Wochen.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist ein neuer erforderlich, sobald wieder eine Pflichtsituation eintritt.
Nein. Der Ausweis wird für das Gebäude ausgestellt. Beim Verkauf einer einzelnen Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus gilt der Ausweis des Gesamtgebäudes.
Pflicht besteht nicht allein wegen der Sanierung. Sinnvoll ist es trotzdem: Ein Ausweis, der die neue Dämmung oder Heizung nicht abbildet, verschenkt beim Verkauf bares Geld.
Das ist der Normalfall bei älteren Gebäuden. Wir nehmen die erforderlichen Daten vor Ort auf und arbeiten mit dokumentierten, nachvollziehbaren Annahmen — das ist zulässig und wird im Ausweis kenntlich gemacht.
Ja. Für Nichtwohngebäude gilt ein eigenes Bilanzierungsverfahren mit eigenem Ausweisformular. Energieberatung für Nichtwohngebäude →
Nennen Sie uns Gebäudeart, Baujahr und Anlass. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit einem verbindlichen Preis.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.