Zwischen einer guten Planung und einem guten Gebäude liegt die Ausführung. Und dort entstehen die Fehler, die später niemand mehr sieht: die Dämmung, die am Anschluss zum Dach zwei Zentimeter Luft lässt. Die Dampfbremse, die beim Verlegen der Elektrik durchstoßen und nie verklebt wurde. Der Rollladenkasten, der als einziges Bauteil ungedämmt bleibt.
Solche Details sind nach dem Verputzen unsichtbar — und ihre Folgen zeigen sich Jahre später als Feuchtefleck, Schimmel oder einfach als Heizkostenrechnung, die höher ist als versprochen.
Die energetische Baubegleitung setzt genau hier an: Wir sind vor Ort, wenn die kritischen Details ausgeführt werden. Nicht am Ende, wenn alles zu ist.

Qualitätssicherung. Wir prüfen, ob die energetisch relevanten Details so ausgeführt werden, wie sie geplant wurden — und greifen ein, solange Korrekturen noch möglich und günstig sind.
Fördernachweis. Bei den meisten BEG-Vorhaben ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Ohne Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung fließt kein Geld.
Beides gehört zusammen. Der Nachweis ist die formale Seite, die Qualitätssicherung die inhaltliche — und wer nur den Nachweis unterschreibt, ohne auf der Baustelle gewesen zu sein, erfüllt weder Ihren Anspruch noch seinen eigenen.
Vor der Ausführung
Während der Ausführung
Nach der Ausführung

Fachplanung und Baubegleitung werden als eigenes Förderprogramm bezuschusst — unabhängig von der Förderung der Baumaßnahme selbst. Der Zuschuss deckt einen erheblichen Anteil der Kosten, gedeckelt je nach Gebäudegröße und Zahl der Wohneinheiten.
Damit trägt die Förderung in vielen Vorhaben einen großen Teil unseres Honorars. Rechnet man dagegen, was ein nicht bemerkter Ausführungsmangel kostet — oder eine wegen fehlender Nachweise gestrichene Förderung —, ist die Baubegleitung eine der wirtschaftlichsten Positionen im gesamten Projekt.
Wichtig: Die Einbindung des Energieeffizienz-Experten ist bei den BEG-Einzelmaßnahmen grundsätzlich verpflichtend — mit Ausnahme der Heizungsoptimierung. Es geht also meist nicht um die Frage, *ob* jemand die Baubegleitung übernimmt, sondern nur um die Frage, *wer*.
Die genauen Fördersätze und Höchstbeträge für Ihr Vorhaben nennen wir Ihnen im Erstgespräch — verbindlich sind ohnehin nur die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Richtlinien.
Bei Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Anschlussdetails entscheiden über Feuchtesicherheit. Ein Fehler an der Laibung ist später nur mit Rückbau zu beheben.
Bei Innendämmung. Die bauphysikalisch anspruchsvollste Maßnahme überhaupt — hier ist Baubegleitung aus unserer Sicht nicht optional.
Bei Maßnahmen an der luftdichten Ebene. Dampfbremsen und Anschlussbänder werden auf jeder Baustelle von mehreren Gewerken durchdrungen. Wer nicht zum richtigen Zeitpunkt hinsieht, sieht es nie.
Bei Vorhaben mit hoher Fördersumme. Weil das Risiko einer Rückforderung mit der Summe wächst.
Bei Eigentümern, die nicht täglich vor Ort sein können. Vermieter, Erben, Auswärtige — hier ersetzt die Baubegleitung die eigene Anwesenheit.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Weil dort niemand persönlich verantwortlich ist und Mängel entsprechend spät auffallen.
Nach Abschluss der Baubegleitung erhalten Sie mehr als nur die Bestätigung nach Durchführung für das Förderprogramm. Die Fotodokumentation aller verdeckten Bauzustände — Wärmebrücken vor dem Verputzen, Dampfbremse vor dem Verkleiden, Anschlussdetails vor der Fassadenbekleidung — ist eine Bestandsunterlage, die weit über den Förderzweck hinaus Wert hat.
Bei einem späteren Verkauf lässt sich damit belegen, was tatsächlich verbaut wurde, statt nur zu behaupten, es sei fachgerecht ausgeführt worden. Bei einem späteren Schadensfall — etwa einem Feuchteschaden Jahre nach der Sanierung — zeigt die Dokumentation, ob die Ursache in der Ausführung oder in einer nachträglichen Veränderung liegt. Und wenn Sie selbst weiterbauen oder weiter sanieren wollen, wissen Sie genau, was hinter welcher Wand steckt, ohne erst wieder öffnen zu müssen.
Wir sind nicht die Bauleitung. Wir übernehmen keine Koordination der Gewerke, keine Terminsteuerung, keine Vergabe und keine Verantwortung für den Bauablauf insgesamt. Unser Blick gilt den energetisch relevanten Leistungen und den Fördervoraussetzungen.
Wir sind auch nicht Ihr Anwalt. Wenn ein Mangel streitig wird, dokumentieren wir den technischen Sachverhalt — die rechtliche Durchsetzung gehört in andere Hände.
Und wir sind kein Ersatz für eine ordentliche Abnahme durch Sie als Auftraggeber. Wir liefern die fachliche Grundlage dafür.
Diese Abgrenzung ist keine Einschränkung, sondern Voraussetzung für Unabhängigkeit: Wer die Ausführung selbst verantwortet, kann sie nicht neutral prüfen.
So oft, wie es die energetisch kritischen Bauzustände erfordern — bei einer Fassadendämmung typischerweise zu Beginn, während der Ausführung und vor dem Verputzen. Die Termine legen wir zu Projektbeginn gemeinsam fest.
Ja. Wir prüfen die vorliegende Planung zunächst auf Förderfähigkeit und Plausibilität und steigen dann ein.
Bei den meisten BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Fördervoraussetzung. Unabhängig davon: Ein guter Betrieb hat mit einem zweiten Fachblick kein Problem. Widerstand an dieser Stelle ist selten ein gutes Zeichen.
Wir halten ihn schriftlich mit Fotodokumentation fest und benennen die erforderliche Nachbesserung. Die Geltendmachung gegenüber dem Betrieb erfolgt durch Sie als Auftraggeber — wir liefern die fachliche Grundlage.
Abhängig von Umfang und Anzahl der Begehungen. Nach Abzug des Förderzuschusses bleibt in vielen Vorhaben ein überschaubarer Eigenanteil. Wir nennen Ihnen die Summe vorab.
Lassen Sie Ihre Sanierung fachlich begleiten — für die Ausführungsqualität und für die Förderung.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.