Im Neubau werden die energetisch wichtigsten Entscheidungen getroffen, bevor der erste Bagger kommt: Kompaktheit, Ausrichtung, Fensterflächen, Konstruktionsprinzip, Wärmeerzeuger, Lüftungskonzept. Wer diese Fragen erst klärt, wenn der Entwurf steht, kann nur noch teuer nachbessern.
Wir begleiten Bauherren von der Zielsetzung bis zum Nachweis: Welche energetische Stufe ist sinnvoll, was kostet sie, welche Förderung ist damit erreichbar — und wie wird das Ganze so geplant und ausgeführt, dass es am Ende auch nachweisbar ist.

Jeder Neubau muss die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergierechts erfüllen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt dafür das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige GEG ablöst. Es verändert unter anderem die Berechnungsgrundlagen, führt ein technologieoffeneres Referenzgebäude ein und passt Primärenergiefaktoren an. Perspektivisch sind Vorgaben zu Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen sowie — ab 2030 für alle Neubauten — der Standard des Nullemissionsgebäudes vorgesehen; für öffentliche Nichtwohngebäude früher.
Der gesetzliche Mindeststandard ist eine Untergrenze, kein Optimum. Zwei Gründe, höher zu zielen:
Förderung. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite gibt es erst oberhalb des Mindeststandards. Der Sprung auf eine förderfähige Stufe rechnet sich häufig allein über die Finanzierungskonditionen.
Werthaltigkeit. Ein Neubau, der 2026 exakt die Mindestanforderung erfüllt, steht 2045 am unteren Ende des Bestands. Die Anforderungen steigen, und die Bewertung von Immobilien folgt dieser Entwicklung.
Umgekehrt gilt aber auch: Nicht jede Effizienzstufe rechnet sich. Der Weg von einem guten zu einem sehr guten Standard kostet überproportional. Wir rechnen Ihnen die Stufen durch — mit Investitionsmehrkosten, Förderdifferenz und Betriebskosten — und sagen Ihnen, wo der wirtschaftliche Umkehrpunkt liegt.
Die Neubauförderung des Bundes läuft über die KfW und ist an anspruchsvolle Stufen geknüpft — im Kern an den Standard Effizienzhaus 40 in Verbindung mit Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus.
Für einen Teil der Programme ist zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Das ist ein eigenes Verfahren mit eigener Zertifizierungsstelle, eigenen Anforderungen an Materialien und Schadstofffreiheit sowie einer Ökobilanzierung (LCA) über den Lebenszyklus. Der Aufwand ist erheblich — die Förderkonditionen sind es ebenfalls.
Wichtig für Ihre Planung: Die Entscheidung für QNG muss sehr früh fallen. Materialauswahl und Dokumentationspflichten greifen ab der Ausschreibung. Wer das nachträglich erreichen will, scheitert in der Regel an der Nachweisführung.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob QNG in Ihrem Fall trägt. Bei kleinen Einfamilienhäusern kann der Zertifizierungsaufwand den Fördervorteil aufzehren.
Stand: 29.07.2026. Programmnamen, Stufen und Konditionen der Neubauförderung ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind die geltenden KfW-Merkblätter. Wir prüfen den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Planung.
Energetische Zielsetzung und Variantenvergleich. Welche Stufe, welche Konstruktion, welcher Wärmeerzeuger? Wir vergleichen Varianten mit Investitions- und Betriebskosten, nicht nur mit Kennwerten.
Nachweis nach Gebäudeenergierecht. Der öffentlich-rechtliche Nachweis für das Bauvorhaben, abgestimmt auf die Vorgaben der Bauaufsicht.
Effizienzhaus-Nachweis für die Förderung. Bestätigung zum Antrag, Begleitung während der Bauphase, Bestätigung nach Durchführung.
Lüftungskonzept. In dichten Neubauten keine Option, sondern Notwendigkeit — sonst entstehen Feuchteschäden. Wir prüfen, welches Lüftungssystem zum Gebäude und zur Nutzung passt.
Wärmebrückennachweis. Statt pauschaler Zuschläge ein detaillierter Nachweis, der die Bilanz spürbar verbessert und die Ausführungsdetails vorgibt.
Heizlast und Anlagenauslegung. Raumweise Heizlast nach Norm als Grundlage für Wärmepumpe, Flächenheizung und hydraulischen Abgleich.
Sommerlicher Wärmeschutz. Der am häufigsten unterschätzte Punkt im modernen Neubau — große Fensterflächen und leichte Konstruktionen führen ohne Verschattungskonzept zu Räumen, die im Sommer unbenutzbar sind.
Baubegleitung und Abnahme. → Energetische Baubegleitung
Viele Bauherren bekommen die energetische Planung „inklusive“ vom Bauträger oder Fertighausanbieter. Das ist bequem und in vielen Fällen fachlich in Ordnung. Es hat aber eine Eigenschaft: Der Nachweisersteller wird von demjenigen bezahlt, dessen Ausführung er bestätigt.
Wir arbeiten ausschließlich für Sie als Bauherrn. Das ist besonders dann relevant, wenn eine Förderzusage an eine bestimmte Ausführungsqualität geknüpft ist — denn wenn die Ausführung von der Planung abweicht, ist zunächst die Förderung in Gefahr, und zwar Ihre.
Konkret prüfen wir auch: Steht das, was im Kaufvertrag oder in der Bau- und Leistungsbeschreibung zugesagt ist, tatsächlich im Einklang mit der angestrebten Effizienzstufe? Diese Diskrepanz fällt sonst erst bei der Schlussbestätigung auf.
Die Heizung wird nach Faustformel ausgelegt. Auch im Neubau. Eine überdimensionierte Wärmepumpe taktet und verbraucht dauerhaft mehr Strom als nötig.
Das Lüftungskonzept fehlt oder wird nachträglich verkleinert. Die Folge sind Feuchteprobleme in den ersten Wintern.
Wärmebrücken werden pauschal angesetzt und dann in der Ausführung so gebaut, wie es der Handwerker kennt. Die Bilanz stimmt auf dem Papier, nicht am Gebäude.
Der sommerliche Wärmeschutz wird ignoriert, weil im Winter geplant wird.
Die Förderentscheidung fällt zu spät. Ist der Bauvertrag unterschrieben, ist der Antrag in der Regel nicht mehr möglich.
So früh wie möglich — idealerweise in der Vorentwurfsphase, spätestens vor der Bauantragstellung. Nach Vertragsschluss mit dem Bauunternehmen ist der Spielraum stark eingeschränkt.
Nein. Wir arbeiten der Planung zu: energetische Konzeption, Berechnungen, Nachweise, Förderbegleitung. Der Entwurf und die Bauvorlagen bleiben beim Entwurfsverfasser.
Das hängt von Größe, angestrebter Stufe und Umfang ab. Teile der Leistung sind über die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung bezuschussbar. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.
Die Frage vermischt zwei Dinge. Entfallen ist die Vorgabe zur Heiztechnik. Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bestehen fort und werden perspektivisch verschärft. Und die Förderung setzt weiterhin hohe Standards voraus.
Ja. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Bilanzierungsverfahren und teils eigene Anforderungen.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche energetische Zielsetzung zu Ihrem Vorhaben passt und welche Förderwege realistisch sind.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.