Ländlich geprägt, am Südrand der Soester Börde: In Anröchte lohnt der Blick auf Hülle und Heizung gemeinsam. Als unabhängiges Ingenieurbüro aus dem Kreis Soest beraten wir Sie hier persönlich vor Ort — kurze Wege, ein Ansprechpartner.

Anröchte liegt in unserem Kerngebiet — die Anfahrt ist kurz und wir kennen die Bausubstanz genau: freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser der 1960er- bis 1980er-Jahre, ehemalige Hofstellen und in Altengeseke ein höherer Anteil vermieteter Einheiten.

Zwischen Kernort und den Dörfern am Haarstrang dominieren freistehende Häuser mit großer Hüllfläche, dazu ehemalige Hofstellen und Bauten mit Anröchter Grünsandstein; ältere Öl- und Gasheizungen sind häufig.
Viel Außenfläche pro Wohnquadratmeter — Dämmung von Dach und Fassade wirkt überproportional.
Energieausweis nach GEG für vermietete Einheiten, verbunden mit einer Einschätzung zum Einsparpotenzial.
Öl- und Gaskessel kurz vor dem Austausch: Wir prüfen Heizlast und Eignung für die Wärmepumpe, bevor entschieden wird.
BAFA-Zuschüsse, KfW und iSFP-Bonus — tagesaktuell geprüft und sauber nachgewiesen.


Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Haus in Anröchte effizient wird — in der richtigen Reihenfolge, ohne spätere Maßnahmen zu blockieren. Er ist BAFA-gefördert und sichert einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf umgesetzte Einzelmaßnahmen.
Sanierungsfahrplan für Ihr Haus anfragenAlle Leistungen persönlich von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Kölsch, M.Sc. — für Ihr Gebäude im Kreis Soest.
Ganzheitliche Analyse von Hülle, Heizung und Lüftung mit klarer Maßnahmen-Priorität.
Schritt-für-Schritt-Plan mit 5 % Förderbonus für Ihr Haus in Anröchte.
Raumweise Heizlastberechnung nach VDI 4645 — Grundlage einer effizienten Wärmepumpe.
Verfahren B mit raumweiser Berechnung — Voraussetzung für die Heizungsförderung.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG — rechtssicher für Verkauf und Vermietung.
Wir prüfen aktuelle Programme, übernehmen Nachweise und begleiten die Antragstellung.
Wir beraten nicht nur Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude gehören zu unserem Aufgabenfeld. Für Nichtwohngebäude gelten im Gebäudeenergiegesetz eigene Anforderungen, ein eigenes Bilanzierungsverfahren und ein eigener Energieausweis — mit Wohngebäude-Werkzeugen kommt man hier nicht weit.
Hallenheizung, Lüftung, Abwärmenutzung und Hüllsanierung bei großen Volumina.
Beleuchtung, Kälte, Lüftung und Regelung — dort liegt oft mehr Potenzial als in der Dämmung.
Gemischt genutzte Objekte sauber abgegrenzt — Wohnen und Gewerbe getrennt bilanziert.
Stallungen, Maschinenhallen und umgenutzte Wirtschaftsgebäude realistisch bewertet.
Typische Aufgaben: Energieausweis für Nichtwohngebäude, Heizlast- und Anlagenbewertung, Beleuchtungs- und Lüftungskonzepte, Abwärmenutzung sowie die Begleitung der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) und der BAFA-/KfW-Programme für gewerbliche Antragsteller.
Anröchte liegt auf etwa 150 bis 200 Metern am Haarstrang, die Norm-Außentemperatur beträgt rund −10 °C. Für Wärmepumpen ist das eine der günstigsten Ausgangslagen in unserem Einsatzgebiet: Die benötigten Vorlauftemperaturen sind erreichbar, sofern Dach und oberste Geschossdecke ertüchtigt sind.
Zwischen Kernort und den Dörfern dominieren freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser der 1960er- bis 1980er-Jahre mit großer Hüllfläche; ältere Öl- und Gasheizungen sind häufig. Dazu kommen ehemalige Hofstellen und Fassaden aus Anröchter Grünsandstein — Sichtmauerwerk, das eine Außendämmung meist ausschließt und stattdessen Dach, Fenster und Heizung in den Vordergrund rückt.
In Anröchte lassen sich Hüllmaßnahmen und Heizungstausch meist gut über zwei Förderjahre verteilen — das erhöht die nutzbare Zuschusssumme, wenn die Reihenfolge stimmt.
Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich laufend. Wir arbeiten mit dem tagesaktuellen Stand, geben keine pauschalen Prozentversprechen und bereiten die Nachweise so vor, dass Anträge nicht an Formalien scheitern.
Einfamilienhaus in Altenmellrich, Baujahr 1974, 148 m², Gasheizung von 1998, oberste Geschossdecke ungedämmt, Fenster aus zwei Bauphasen.
Die Bestandsaufnahme zeigt Geschossdecke und zwei Fensterfronten als Hauptverluste. Der Sanierungsfahrplan setzt beide vor den Heizungstausch, weist jede Stufe mit Kosten, Einsparung und iSFP-Bonus aus und terminiert die Wärmepumpe auf den Zeitpunkt, an dem die Heizlast belastbar niedriger ist.
Fünf klare Schritte — vom ersten Gespräch bis zur begleiteten Umsetzung.
Kostenfreies Gespräch — Anliegen und Ziele klären.
Bestandsaufnahme in Anröchte, ggf. Thermografie.
Schwachstellen, Heizlast, Effizienzpotenziale.
Priorisierte Maßnahmen, Fördermittel geprüft.
Baubegleitung und Nachweise bis zum Abschluss.
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite, iSFP-Bonus und Heizungsförderung sind die wichtigsten Bausteine. Fördersätze und Programme ändern sich laufend — wir prüfen den aktuellen Stand individuell für Ihr Vorhaben und übernehmen die Nachweise. Keine Fördergarantie, aber maximale Ausschöpfung des Möglichen.
Einfamilienhaus in Altenmellrich, Baujahr 1974, Gasheizung von 1998: Über den iSFP bringen wir Dachdämmung, Fenstertausch und Heizungserneuerung in eine Reihenfolge — mit geprüfter Förderung und 5-%-iSFP-Bonus.
Ja. Wir sind in Anröchte selbst sowie in Altengeseke, Altenmellrich, Mellrich, Berge, Effeln, Klieve, Menzel, Robringhausen, Uelde, Waldhausen für Sie im Einsatz — immer mit persönlichem Vor-Ort-Termin.
Das hängt von Gebäude und Umfang ab. Ein großer Teil wird staatlich bezuschusst — im kostenfreien Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Preis inklusive der aktuell möglichen Förderung.
In Anröchte meist ja, nach Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke. Wir berechnen die raumweise Heizlast nach VDI 4645 und prüfen, welche Vorlauftemperatur Ihre Heizflächen wirklich brauchen.
Anröchte erreichen wir von Warstein aus in rund 20 Minuten. Termine sind in der Regel kurzfristig möglich.
Für Verkauf und Vermietung ist ein Energieausweis nach GEG Pflicht. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1978 ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich — wir prüfen Ihren Fall und stellen den passenden Ausweis rechtssicher aus.
Ja. Neben Wohngebäuden betreuen wir Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz und ein eigener Energieausweis — wir arbeiten mit den dafür vorgesehenen Verfahren und Förderprogrammen, unter anderem der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN).
Wir sind vollständig unabhängig: keine Provisionen, keine Herstellerbindung. Unsere Empfehlungen erfolgen ausschließlich in Ihrem Interesse.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.