Ein Betriebsgebäude rechnet sich anders als ein Wohnhaus. Die Nutzung bestimmt den Energiebedarf: eine Produktionshalle mit Torschleusen und Abwärme aus Maschinen, ein Bürotrakt mit Serverraum und Kühllast, ein Ladengeschäft mit Beleuchtung als größtem Einzelposten. Dafür gilt ein eigenes Bilanzierungsverfahren — und eine eigene Förderlogik.
Wir bearbeiten Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 mit zonenweiser Bilanzierung, erstellen den Energieausweis für Nichtwohngebäude, führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch und begleiten Förderanträge im Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Nichtwohngebäude ist alles, worin nicht gewohnt wird. Die Abgrenzung entscheidet über das Berechnungsverfahren, den Energieausweis und die Förderschiene — und wird in der Praxis oft falsch eingeschätzt, weil viele Objekte gemischt genutzt werden.
Produktions-, Lager- und Montagehallen, Werkstätten, Logistikflächen. Kernthemen: Torschleusen, Hallenheizung, Abwärmenutzung, Dachdämmung großer Flächen.
Bürogebäude, Verwaltungstrakte, Schulungsräume. Kernthemen: Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sommerlicher Wärmeschutz, Kühllast aus Technik und Belegung.
Ladenflächen, Arztpraxen, Kanzleien, Gaststätten und Hotels. Kernthemen: Beleuchtung, Kälteanlagen, Lüftung mit hohen Luftwechselraten.
Stallungen, Maschinenhallen, Hofgebäude, Vereins- und Sportstätten, kommunale Objekte. Kernthemen: unbeheizte und teilbeheizte Zonen, große Hüllflächen bei geringer Nutzungsdauer.
Ein Haus mit Ladenlokal im Erdgeschoss und Wohnungen darüber ist der häufigste Streitfall. Ob es als Wohn- oder Nichtwohngebäude zu behandeln ist, richtet sich nach dem Flächenanteil und der Nutzungsart — bei nennenswerten Anteilen beider Nutzungen sind getrennte Bilanzierungen erforderlich. Das klären wir vor Auftragserteilung, nicht mittendrin.
Bei einem Wohnhaus ist die Nutzung standardisiert: gewohnt wird überall gleich. Bei einem Betriebsgebäude nicht. Deshalb wird das Gebäude in Zonen zerlegt — jede mit eigenem Nutzungsprofil, eigener Solltemperatur, eigener Betriebszeit, eigenem Beleuchtungs- und Luftwechselbedarf.
Das ist deutlich aufwendiger als eine Wohngebäudeberechnung — und der Grund, warum viele Berater Nichtwohngebäude gar nicht anbieten. Genau hier liegt unser Schwerpunkt.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG, mit zonenweiser Bilanzierung nach DIN V 18599. Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.
Für Unternehmen, die kein KMU sind, verpflichtend und in festen Zyklen zu wiederholen. Wir liefern das Audit samt Maßnahmenliste und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Geförderte Beratung im Bundesprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ — für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Maßnahmenreihenfolge mit Kosten, Einsparung und Amortisation je Maßnahme — als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder Gremium.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Auslegung von Hallenheizung, Lüftung und Wärmerückgewinnung, Prüfung des Wärmepumpeneinsatzes im Gewerbe.
Effizienzgebäude-Nachweise, Baubegleitung und Bestätigungen für KfW- und BAFA-Anträge im Nichtwohnbereich.
Aus der Praxis: Bei Wohngebäuden steht meist die Gebäudehülle im Vordergrund. Bei Nichtwohngebäuden liegen die wirtschaftlichsten Maßnahmen häufig anderswo — und werden übersehen, weil sie unspektakulär sind.
Was davon in Ihrem Fall zutrifft, sagt keine Faustformel — das ergibt die Aufnahme vor Ort und die Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten.
Bei Betriebsgebäuden ist der Ablauf umfangreicher als bei einem Einfamilienhaus, weil mehr Daten zusammenkommen und mehr Beteiligte einzubinden sind.
Nutzung, Flächen, Betriebszeiten, Anlass der Beratung. Wir klären, welche Schiene passt — Energieausweis, Audit oder geförderte Beratung.
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Pläne, Anlagendokumentation, Wartungsberichte. Fehlende Pläne erstellen wir.
Aufnahme von Hülle, Anlagentechnik, Beleuchtung und Lüftung — je Zone. Bei Bedarf mit Thermografie.
Zonenmodell und Berechnung nach DIN V 18599, Abgleich mit den realen Verbräuchen.
Maßnahmen mit Kosten, Einsparung, Amortisation und Fördermöglichkeit — priorisiert.
Für Nichtwohngebäude gibt es eigene Programme — die Beratungsförderung für Wohngebäude greift hier nicht. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Konkrete Sätze nennen wir hier bewusst nicht — sie ändern sich mehrmals im Jahr, und eine veraltete Zahl auf einer Website ist schlimmer als keine. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen den Stand am Tag des Gesprächs und welche Reihenfolge der Anträge in Ihrem Fall sinnvoll ist. Mehr dazu auf der Seite Fördermittelberatung.
Ein Hinweis, der oft Geld kostet: Bei nahezu allen Programmen muss der Antrag vor Beauftragung von Lieferungen und Leistungen gestellt sein. Wer erst bestellt und dann beantragt, verliert den Anspruch — bei Gewerbeobjekten mit entsprechend großen Summen.
Damit die Beratung zügig läuft, hilft es, folgende Unterlagen bereitzuhalten. Was fehlt, beschaffen oder erstellen wir — das ist kein Hindernis, nur ein Zeitfaktor.
Jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient — Hallen, Werkstätten, Büros, Läden, Praxen, Gaststätten, Hotels, Stallungen, Vereinsheime, Verwaltungs- und kommunale Gebäude. Bei gemischter Nutzung entscheidet der Flächenanteil; wir prüfen das im Vorgespräch.
Ja, sobald Sie verkaufen, vermieten oder verpachten. Bei größeren öffentlich zugänglichen Gebäuden besteht darüber hinaus eine Aushangpflicht. Für Nichtwohngebäude ist der Ausweis nach einem eigenen Verfahren zu erstellen — ein Wohngebäude-Ausweis ist hier nicht verwendbar.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für Unternehmen, die kein KMU sind, gesetzlich verpflichtend und in festen Zyklen zu wiederholen. Die Energieberatung ist freiwillig, geht inhaltlich weiter und ist förderfähig. Beides lässt sich sinnvoll verbinden — oft erfüllt eine gut aufgesetzte Beratung die Auditpflicht mit.
Manchmal ja, oft nur in Teilbereichen. Entscheidend sind die benötigte Vorlauftemperatur, die Heizlast und die Frage, ob Abwärme verfügbar ist. In Hallen mit hohem Luftwechsel und Tornutzung ist häufig eine Kombination sinnvoller als eine reine Umstellung. Das rechnen wir durch — siehe Heizlast und Wärmepumpe.
Je nach Größe und Datenlage vier bis zehn Wochen von der Beauftragung bis zum Bericht. Der größte Zeitfaktor ist meist die Beschaffung von Verbrauchsdaten und Anlagenunterlagen, nicht unsere Bearbeitung.
Ja. Eine Kfz-Werkstatt, eine Bäckerei oder eine Arztpraxis sind ebenso Nichtwohngebäude wie eine Produktionshalle. Für kleinere Objekte ist der Aufwand geringer, das Verfahren aber dasselbe.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags und sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Energieberatung bei Ihnen sinnvoll ist.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.