Höhenlagen, historische Substanz in Obermarsberg und ausgedehnte ländliche Ortsteile: In Marsberg ist der Heizwärmebedarf systematisch höher als im Flachland. Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer hier unabhängig und persönlich vor Ort.

Im östlichen Hochsauerlandkreis sind wir regelmäßig im Einsatz. Marsberg bringt zwei Themen zusammen: erhaltenswerte Bausubstanz im historischen Obermarsberg und freistehende Häuser der Nachkriegsjahrzehnte in den weit verteilten Ortsteilen. Beides rechnen wir mit den tatsächlichen Standortbedingungen.

Von der historischen Bebauung in Obermarsberg über Niedermarsberg bis zu den Höhenortsteilen reicht die Spanne von erhaltenswerter Substanz bis zum typisierten Einfamilienhaus der 1970er-Jahre.
Erhaltenswerte Fassaden: Innendämmung nur mit Feuchtenachweis, Fenster oft instandsetzen.
Längere Heizperiode und niedrigere Auslegungstemperatur — Dämmung amortisiert sich schneller.
Öl- und Gaskessel kurz vor dem Austausch: Wir prüfen Heizlast und Eignung für die Wärmepumpe, bevor entschieden wird.
BAFA-Zuschüsse, KfW und iSFP-Bonus — tagesaktuell geprüft und sauber nachgewiesen.


Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Haus in Marsberg effizient wird — in der richtigen Reihenfolge, ohne spätere Maßnahmen zu blockieren. Er ist BAFA-gefördert und sichert einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf umgesetzte Einzelmaßnahmen.
Sanierungsfahrplan für Ihr Haus anfragenAlle Leistungen persönlich von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Kölsch, M.Sc. — für Ihr Gebäude im Hochsauerlandkreis.
Ganzheitliche Analyse von Hülle, Heizung und Lüftung mit klarer Maßnahmen-Priorität.
Schritt-für-Schritt-Plan mit 5 % Förderbonus für Ihr Haus in Marsberg.
Raumweise Heizlastberechnung nach VDI 4645 — Grundlage einer effizienten Wärmepumpe.
Verfahren B mit raumweiser Berechnung — Voraussetzung für die Heizungsförderung.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG — rechtssicher für Verkauf und Vermietung.
Wir prüfen aktuelle Programme, übernehmen Nachweise und begleiten die Antragstellung.
Wir beraten nicht nur Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude gehören zu unserem Aufgabenfeld. Für Nichtwohngebäude gelten im Gebäudeenergiegesetz eigene Anforderungen, ein eigenes Bilanzierungsverfahren und ein eigener Energieausweis — mit Wohngebäude-Werkzeugen kommt man hier nicht weit.
Hallenheizung, Lüftung, Abwärmenutzung und Hüllsanierung bei großen Volumina.
Beleuchtung, Kälte, Lüftung und Regelung — dort liegt oft mehr Potenzial als in der Dämmung.
Gemischt genutzte Objekte sauber abgegrenzt — Wohnen und Gewerbe getrennt bilanziert.
Stallungen, Maschinenhallen und umgenutzte Wirtschaftsgebäude realistisch bewertet.
Typische Aufgaben: Energieausweis für Nichtwohngebäude, Heizlast- und Anlagenbewertung, Beleuchtungs- und Lüftungskonzepte, Abwärmenutzung sowie die Begleitung der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) und der BAFA-/KfW-Programme für gewerbliche Antragsteller.
Marsberg reicht vom Diemeltal auf etwa 220 Metern bis über 450 Meter in Ortsteilen wie Giershagen und Meerhof. Die Norm-Außentemperatur liegt bei etwa −12 bis −14 °C, die Heizperiode ist lang. Das erhöht den Jahresverbrauch bei gleichem Baustandard — und verkürzt die Amortisationszeit von Dämmmaßnahmen.
Das historische Obermarsberg enthält erhaltenswerte Substanz mit engen Spielräumen: Innendämmung nur mit Feuchtenachweis, Fenster häufig besser instandgesetzt als ersetzt. In den weit verteilten Ortsteilen dominieren freistehende Nachkriegshäuser und ehemalige Hofstellen, oft mit Ölheizung und ungedämmtem Dachraum.
Bei denkmalgeschützter und erhaltenswerter Substanz gelten erleichterte Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz — das eröffnet Förderwege, die zunächst nicht offensichtlich sind.
Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich laufend. Wir arbeiten mit dem tagesaktuellen Stand, geben keine pauschalen Prozentversprechen und bereiten die Nachweise so vor, dass Anträge nicht an Formalien scheitern.
Einfamilienhaus in Westheim, Baujahr 1969, 138 m², Ölheizung mit über 25 Jahren Laufzeit, Dach schwach gedämmt.
Mit −14 °C Auslegungstemperatur ergibt die raumweise Heizlastberechnung eine deutlich höhere Last als die Faustformel. Der Sanierungsfahrplan setzt Dach- und Kellerdeckendämmung vor den Heizungstausch; danach genügt eine kleiner ausgelegte Wärmepumpe.
Fünf klare Schritte — vom ersten Gespräch bis zur begleiteten Umsetzung.
Kostenfreies Gespräch — Anliegen und Ziele klären.
Bestandsaufnahme in Marsberg, ggf. Thermografie.
Schwachstellen, Heizlast, Effizienzpotenziale.
Priorisierte Maßnahmen, Fördermittel geprüft.
Baubegleitung und Nachweise bis zum Abschluss.
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite, iSFP-Bonus und Heizungsförderung sind die wichtigsten Bausteine. Fördersätze und Programme ändern sich laufend — wir prüfen den aktuellen Stand individuell für Ihr Vorhaben und übernehmen die Nachweise. Keine Fördergarantie, aber maximale Ausschöpfung des Möglichen.
Einfamilienhaus in Westheim, Baujahr 1969, Ölheizung mit über 25 Jahren Laufzeit: Wir berechnen die raumweise Heizlast, prüfen die Wärmepumpen-Eignung und legen im iSFP fest, welche Hüllmaßnahme zuerst kommt.
Ja. Wir sind in Marsberg selbst sowie in Niedermarsberg, Obermarsberg, Bredelar, Westheim, Giershagen, Meerhof, Erlinghausen, Essentho, Canstein, Padberg, Leitmar, Beringhausen für Sie im Einsatz — immer mit persönlichem Vor-Ort-Termin.
Das hängt von Gebäude und Umfang ab. Ein großer Teil wird staatlich bezuschusst — im kostenfreien Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Preis inklusive der aktuell möglichen Förderung.
Ja, auch in Marsberg — die kältere Auslegungstemperatur macht die korrekte Heizlastberechnung aber wichtiger. Wir rechnen nach VDI 4645 raumweise und sagen ehrlich, ob ein Vorschritt nötig ist.
Marsberg erreichen wir in rund 40 Minuten. Vor-Ort-Termine sind meist innerhalb einer Woche möglich.
Für Verkauf und Vermietung ist ein Energieausweis nach GEG Pflicht. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1978 ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich — wir prüfen Ihren Fall und stellen den passenden Ausweis rechtssicher aus.
Ja. Neben Wohngebäuden betreuen wir Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz und ein eigener Energieausweis — wir arbeiten mit den dafür vorgesehenen Verfahren und Förderprogrammen, unter anderem der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN).
Wir sind vollständig unabhängig: keine Provisionen, keine Herstellerbindung. Unsere Empfehlungen erfolgen ausschließlich in Ihrem Interesse.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.