Höhenlagen bis über 500 Meter, verschieferte Fassaden und lange Heizperioden: In Olsberg zählt jede Kilowattstunde doppelt. Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer hier unabhängig und persönlich vor Ort — mit Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnung, Energieausweis und Förderung.

Im Hochsauerlandkreis sind wir regelmäßig unterwegs und rechnen mit den tatsächlichen Standortbedingungen Olsberger Gebäude. In den Höhenortsteilen liegt die Auslegungstemperatur deutlich niedriger als im Kreis Soest — das verändert Heizungsauslegung und Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen erheblich.

Von Bigge und der Kernstadt bis zu den Höhenortsteilen prägen verschieferte Altbauten, freistehende Nachkriegshäuser und Objekte mit touristischer Nutzung das Bild.
Hinterlüftete Schieferbekleidung lässt sich bei der Sanierung häufig als Dämmebene nutzen.
Für vermietete Einheiten: Energieausweis nach GEG und belastbare Betriebskostenrechnung.
Öl- und Gaskessel kurz vor dem Austausch: Wir prüfen Heizlast und Eignung für die Wärmepumpe, bevor entschieden wird.
BAFA-Zuschüsse, KfW und iSFP-Bonus — tagesaktuell geprüft und sauber nachgewiesen.


Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Haus in Olsberg effizient wird — in der richtigen Reihenfolge, ohne spätere Maßnahmen zu blockieren. Er ist BAFA-gefördert und sichert einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf umgesetzte Einzelmaßnahmen.
Sanierungsfahrplan für Ihr Haus anfragenAlle Leistungen persönlich von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Kölsch, M.Sc. — für Ihr Gebäude im Hochsauerlandkreis.
Ganzheitliche Analyse von Hülle, Heizung und Lüftung mit klarer Maßnahmen-Priorität.
Schritt-für-Schritt-Plan mit 5 % Förderbonus für Ihr Haus in Olsberg.
Raumweise Heizlastberechnung nach VDI 4645 — Grundlage einer effizienten Wärmepumpe.
Verfahren B mit raumweiser Berechnung — Voraussetzung für die Heizungsförderung.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG — rechtssicher für Verkauf und Vermietung.
Wir prüfen aktuelle Programme, übernehmen Nachweise und begleiten die Antragstellung.
Wir beraten nicht nur Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude gehören zu unserem Aufgabenfeld. Für Nichtwohngebäude gelten im Gebäudeenergiegesetz eigene Anforderungen, ein eigenes Bilanzierungsverfahren und ein eigener Energieausweis — mit Wohngebäude-Werkzeugen kommt man hier nicht weit.
Hallenheizung, Lüftung, Abwärmenutzung und Hüllsanierung bei großen Volumina.
Beleuchtung, Kälte, Lüftung und Regelung — dort liegt oft mehr Potenzial als in der Dämmung.
Gemischt genutzte Objekte sauber abgegrenzt — Wohnen und Gewerbe getrennt bilanziert.
Stallungen, Maschinenhallen und umgenutzte Wirtschaftsgebäude realistisch bewertet.
Typische Aufgaben: Energieausweis für Nichtwohngebäude, Heizlast- und Anlagenbewertung, Beleuchtungs- und Lüftungskonzepte, Abwärmenutzung sowie die Begleitung der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) und der BAFA-/KfW-Programme für gewerbliche Antragsteller.
Olsberg reicht vom Ruhrtal bei etwa 300 Metern bis über 500 Meter in Ortsteilen wie Elpe und Wiemeringhausen. Die Norm-Außentemperatur beträgt bis zu −14 °C, die Heizperiode ist eine der längsten in unserem Einsatzgebiet. Wer hier mit Standardannahmen rechnet, legt Wärmepumpen zu klein aus — oder vorsorglich zu groß.
Verschieferte Fassaden sind typisch und bauphysikalisch ein Vorteil: Die hinterlüftete Bekleidung lässt sich bei der Sanierung häufig als Dämmebene nutzen. Dazu kommt ein hoher Anteil an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen — bei unregelmäßiger Nutzung sind Heizstrategie, Frostschutz und der Energieausweis eigene Themen.
Bei Objekten mit mehreren Einheiten oder gemischter Nutzung ist die Zuordnung zur richtigen Förderkulisse entscheidend — wir klären das vor der Antragstellung.
Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich laufend. Wir arbeiten mit dem tagesaktuellen Stand, geben keine pauschalen Prozentversprechen und bereiten die Nachweise so vor, dass Anträge nicht an Formalien scheitern.
Einfamilienhaus in Bruchhausen, Baujahr 1965, 142 m², Ölheizung, Dach nur zwischen den Sparren gedämmt, verschieferte Wetterseite.
Die Bestandsaufnahme zeigt, dass hinter der Schieferbekleidung eine Dämmebene nachgerüstet werden kann, ohne das Erscheinungsbild zu verändern. Der Sanierungsfahrplan kombiniert dies mit der Dachdämmung; erst danach ist die Wärmepumpe bei −14 °C Auslegungstemperatur eine belastbare Option.
Fünf klare Schritte — vom ersten Gespräch bis zur begleiteten Umsetzung.
Kostenfreies Gespräch — Anliegen und Ziele klären.
Bestandsaufnahme in Olsberg, ggf. Thermografie.
Schwachstellen, Heizlast, Effizienzpotenziale.
Priorisierte Maßnahmen, Fördermittel geprüft.
Baubegleitung und Nachweise bis zum Abschluss.
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite, iSFP-Bonus und Heizungsförderung sind die wichtigsten Bausteine. Fördersätze und Programme ändern sich laufend — wir prüfen den aktuellen Stand individuell für Ihr Vorhaben und übernehmen die Nachweise. Keine Fördergarantie, aber maximale Ausschöpfung des Möglichen.
Einfamilienhaus in Bruchhausen, Baujahr 1965, Ölheizung und teils ungedämmtes Dach: Wir erfassen den realen Verbrauch, berechnen die Heizlast und zeigen im iSFP die Maßnahme mit der kürzesten Amortisationszeit.
Ja. Wir sind in Olsberg selbst sowie in Bigge, Bruchhausen, Antfeld, Assinghausen, Elpe, Wiemeringhausen, Wulmeringhausen, Brunskappel, Elleringhausen, Gevelinghausen, Helmeringhausen für Sie im Einsatz — immer mit persönlichem Vor-Ort-Termin.
Das hängt von Gebäude und Umfang ab. Ein großer Teil wird staatlich bezuschusst — im kostenfreien Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Preis inklusive der aktuell möglichen Förderung.
Auch in Olsberg funktioniert die Wärmepumpe — die Höhenlage muss in die Auslegung einfließen. Wir berechnen die Heizlast raumweise nach VDI 4645 und prüfen die nötige Vorlauftemperatur Ihres Heizkreises.
Olsberg erreichen wir in etwa 35 Minuten. Vor-Ort-Termine lassen sich in der Regel innerhalb einer Woche vereinbaren.
Für Verkauf und Vermietung ist ein Energieausweis nach GEG Pflicht. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1978 ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich — wir prüfen Ihren Fall und stellen den passenden Ausweis rechtssicher aus.
Ja. Neben Wohngebäuden betreuen wir Betriebsgebäude, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Gaststätten, Vereinsheime und landwirtschaftliche Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz und ein eigener Energieausweis — wir arbeiten mit den dafür vorgesehenen Verfahren und Förderprogrammen, unter anderem der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN).
Wir sind vollständig unabhängig: keine Provisionen, keine Herstellerbindung. Unsere Empfehlungen erfolgen ausschließlich in Ihrem Interesse.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Dringend? Rufen Sie gern direkt an: 0151 1784 7744.